Service - ENTSORGUNG VON ALTEN ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgesetz möchten wir Sie über Folgendes informieren:
 
Die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern zeigt an, dass Sie das Altgerät getrennt vom unsortierten Siedlungsmüll – insbesondere vom Hausmüll – entsorgen müssen.

Private Endnutzer haben Altbatterien, Akkumulatoren, die nicht vom Gerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Auf diese Weise realisiert jeder einen Beitrag zur nachhaltigen und professionellen Entsorgung.

 

Private Haushalte können alte Elektro- und Elektronikgeräte unentgeltlich bei Vertreibern mit einer Verkaufs­fläche für Elektro- und Elektronik­geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreibern von Lebens­mitteln mit einer Gesamt­verkaufs­fläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalender­jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronik­geräte anbieten und auf dem Markt bereit­stellen, zurückgeben. Vertreiber müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik­gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen. Diese Vertreiber müssen auch ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen der Endnutzer bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels­geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fern­kommunikations­mitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen.

 

 

Wenn Sie (kein Wiederverkäufer) also ein neues Elektro- und Elektronikgerät bei uns erwerben, können Siegleichzeitig ein Altgerät unentgeltlich bei uns zurückgeben. Beachten Sie dabei, dass es der gleichen Geräteart angehören und im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Altgerät erfüllen muss. Auch wenn Sie (kein Wiederverkäufer) kein neues Elektro- und Elektronikgerät bei uns erwerben, können Sie ein Altgerät bei uns zurückgeben. Voraussetzung ist, dass es in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter ist. Beachten Sie, dass wir nur drei Altgeräte pro Geräteart zurücknehmen.

Wenn Sie (kein Wiederverkäufer) von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen möchten, haben wir eine zuständige Stelle bei uns, MAG-Eubama GmbH & Co. KG, Saline 14, 78628 Rottweil, Deutschland. Sie (kein Wiederverkäufer) können ihr o.g. Altgerät bei uns persönlich während unserer Öffnungszeiten abgeben, oder uns dieses postalisch zukommen lassen (Abgabe vor Ort oder Zusendung). Bitte beachten Sie beim Transport, dass, insofern es sich um ein Gefahrgut oder Bestandteile von Gefahrgut handelt, dieses dementsprechend zu verpacken/zu schützen.

Andere Nutzer als private Haushalte können Altgeräte bei uns, MAG-Eubama GmbH & Co. KG, Saline 14, 78628 Rottweil, Deutschland wie o.g. zurückgeben. Wir entsorgen die Altgeräte. Die Kosten der Entsorgung tragen wir allerdings nur, wenn es sich um ein nicht historisches Altgerät handelt.“